Länderspezifische Vorschriften für Seenotausrüstung


Für Sportboote mit Registrierung in Deutschland

 

Ein Sportboot ist nach der See-Sportbootverordnung (SeeSpootbV) ein Wasserfahrzeug mit oder ohne Maschinenantrieb, das

  • für Sport- und Erholungszwecke gebaut worden ist und

  • ausschließlich für Sport- oder Erholungszwecke oder für die Ausbildung zum Führen von Sportbooten verwendet wird und

  • das für nicht mehr als zwölf Personen zuzüglich Fahrzeugführer und Besatzung zugelassen ist.

Darunter fallen auch Sportboote, die ohne Bootsführer (bareboat) vermietet werden.

Unternehmer, die ihr Sportboot oder Wassermotorrad ohne Bootsführer oder Besatzung ("bareboat") gegen Entgelt auf See vermieten, müssen jedoch ein Bootszeugnis beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt beantragen.  Sportboot Eigner müssen darüber hinaus ihre Sportboote auf See ab 15 m Rumpflänge zwingend in ein deutsches Seeschiffsregister eintragen. Ein Sportboot, das mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung gegen Entgelt auf See eingesetzt wird, wird gewerbsmäßig genutzt. Gewerbsmäßig genutzte Sportboote benötigen ein Sicherheitszeugnis und ein Schiffsbesatzungszeugnis.

Die Sicherheitsanforderungen für gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Rumpflänge von 8 m bis 24 m richten sich nach der 

Richtlinie über Sicherheitsvorschriften für gewerbsmäßig zu Ausbildungszwecken genutzte Sportfahrzeuge nach § 52a SchSV a.F. (vgl. § 14 Satz 2 der See-Sportbootverordnung). Nähere Auskünfte erteilt Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr.

Bei der Teilnahme an Offshore-Regatten schreiben üblicher Weise die Regattavorschriften eigene Regeln fest, wie die teilnehmenden Boote mit Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein müssen. Dabei wird fast immer auf die sog. Offshore Special Regulations der World Sailing Association zurückgegriffen, die  in ihren Artikel 4 und 5 die Sicherheitsausrüstung detailliert auflisten.

Bei der Ausrüstung von Sportbooten mit Sicherheitsausrüstung bestehen keine besonderen Vorschriften.  Lediglich die Vorgaben der internationalen Kollisionsverhütungsregeln zu Navigationslichtern und Schallanlagen sind zu beachten. So besteht auch keine Verpflichtung, eine Rettungsinsel an Bord mitzuführen. Die Regeln guter Seemannschaft und der Fachverband für Seenotrettungsmittel (FSR) sprechen jedoch eine klare Ausrüstungsempfehlung aus.

Fahren Sie unter deutscher Flagge, gelten, unabhängig vom Fahrtgebiet, die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. Fahren Sie im Ausland unter der dortigen Landesflagge, müssen Sie die nationalen Regelungen beachten.

 

Für Sportboote mit Registrierung in den Niederlanden

 

Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. 

Zum Befahren niederländischer Gewässer ist das Mitführen der ­aktuell geltenden Verkehrsvorschriften für niederländische Gewässer vorgeschrieben. Diese Regelungen sind in dem vom ANWB ­herausgegebenen aktuellen Wateralmanak Teil 1 zusammengefasst. Diese gelten nicht für kleine, offene Boote.

Die Vorschriften und Bestimmungen für niederländische Gewässer können auf www.safeboating.eu heruntergeladen werden.

Vorgeschriebene Ausrüstung
  • ein Signalhorn, zugelassene Navigationsbeleuchtung, Notsignale (rote Flagge, rotes Licht)
  • Fahrzeuge vor Anker müssen am Tage einen schwarzen Ball und bei Nacht ein weißes Rundumlicht führen
  • Auf den Seeschifffahrtsstraßen, den Seehäfen (z.B. bei Rotterdam, Amsterdam, Delfzijl) und den Gewässern in Südholland und Zeeland ist bei geringer Sicht, in Fahrt oder vor Anker, ein Radarreflektor vorgeschrieben
  • Auf der Westerschelde und in den Anlaufgebieten der niederländischen Seehäfen der Nordsee ist der Radarreflektor auch bei guter Sicht vorgeschrieben
  • Ein Segelfahrzeug unter Segeln, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muss einen schwarzen Kegel – Spitze nach unten – führen
  • Auf der Westerschelde müssen Sportfahrzeuge, ausgenommen kleine offene Boote, eine aktuelle Seekarte des Westerscheldebereichs an Bord mitführen

Welche Ausrüstung müssen schnelle Motorboote zusätzlich mitführen?

  • Ohnmachtssichere Rettungswesten für jeden Mitfahrenden. Diese Westen müssen gut und schnell greifbar sein. Steht der Schiffsführer am Ruder, muss er die Rettungsweste tragen
  •  Das Boot muss mit einer technischen Einrichtung versehen sein, die ein unbemanntes Fahren unmöglich macht (Quickstop). Dies gilt nicht bei Lenkung in der Kajüte
  • ein regelmäßig geprüfter und funktionstüchtiger Feuerlöscher
  • eine solide Lenkeinrichtung
  • eine solide, geräuschdämpfende Einrichtung für das Abführen der Abgase

Empfohlene Ausrüstung für alle Boote

  • ein Anker mit ausreichend langer Leine oder Kette
  • Rettungsring
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Paddel oder Riemen
  • Werkzeug
  • Handlampe
  • Rundfunkempfänger
  • weitere nautische Geräte
  • es sollten nur aktuelle, berichtigte Seekarten verwendet werden (Berichtigungsservice Karten unter www.bsh.de)

 

Für Sportboote mit Registrierung in Kroatien

 

Nach kroatischem Recht sind alle Schiffe mit einer Länge von mehr als 2,5 m oder Schiffe mit einer Motorleistung von mehr als 5 kW in das Bootsregister einzutragen. Die Schiffe werden vom Hafenmeisteramt oder seiner Zweigstelle in das Register eingetragen. Zunächst müssen Sie die Kategorie Ihres Schiffes kennen. Es gibt zwei Hauptkategorien von Schiffen unter kroatischer Flagge: Boot: Ein Boot ist ein Schiff mit einer Länge von mehr als 2,5 m und 12 m oder mit einer Gesamtkapazität von Antriebsmaschinen von mehr als 5 kW. Das Schiff kann bei jeder Hafenbehörde und vor allem bei jeder Zweigstelle registriert sein und das Etikett der Hafenbüros sowie eine Nummer erhalten, wenn es für private Zwecke verwendet wird. Die Schiffe für kommerzielle Zwecke werden zuerst nummeriert und haben dann die Kennzeichnung der Hafenbüros. Die technische Inspektion für Boote bis zu 5 m ist nur für die Erstregistrierung obligatorisch und für Schiffe, die  größer als 5 m sind, alle 5 Jahre und wird normalerweise vom Hafenkapitän durchgeführt. Nur die Schiffe für kommerzielle Zwecke werden durch unterschiedliche Zeitintervalle der technischen Überprüfung (alle zwei Jahre) geregelt. Yacht: Yacht ist ein Schiff zum Vergnügen, ob für persönliche Zwecke oder für wirtschaftliche Zwecke, mit einer Länge von mehr als 12 Metern und für längere Reisen. Die Registrierung einer Yacht kann nur bei der Hafenbehörde erfolgen. Die technische Überprüfung der Yacht erfolgt durch das kroatische Schifffahrtsregister. Für Yachten zu kommerziellen Zwecken ist das einmal im Jahr und für Sport und Unterhaltung ist es alle fünf Jahre. Folgende Mindestausstattung an Seenoausrüstung ist vorgeschrieben:

  • Schwimmwesten für alle an Bord
  • Erste-Hilfe-Kasten
  • Licht, Fackel (Internationale Vorschriften zur Verhinderung von Kollisionen auf See)
  • Signalhorn
  • Wasserdichte Taschenlampe

 Darüber hinaus müssen Yachten über 12 Meter Länge folgende Seenorausrüstung mitführen, sofern sie sich in kroatischen Gewässern mit einem maximalen Abstand zur Küste von 12 nm:

  • Rettungsinsel ISO 9650-1, Pack 2
  • Rettungsring mit schwimmfähiger Leine und Signallicht
  • Rettungsweste für Kinder für jedes Kind an Bord
  • 6 Handfackeln
  • 2 schwimmfähige Rauchsignale
  • 2 Kälteschutzanzüge
  • Gebarauchshinweise in der Nähe der Rettungsmittel
  • Eine Kopie der Seenotsignaltafel
  • Zwei Sicherheitsleinen (nur für Segelboote)

 

Für Sportboote mit Registrierung in Frankreich

 

In Frankreich gilt seit 1. Juni 2019 eine neue Verordnung (Division 240) im Hinblick auf die Ausrüstung von Sportbooten mit Seenotrettungsausrüstung. Es wird nach verschiedenen Revierzonen unterschieden:

  • < 2 Seemeilen

  • von 2 bis 6 Seemeilen

  • von 6 bis 60 Seemeilen

  • > 60 Seemeilen 

Für Sportboote mit Registrierung  in Spanien

Die obligatorische Überlebens- und Sicherheitsausrüstung gilt für Sportboote (Liste 7) von einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m und  wird vom Navigationsbereich des Bootes bestimmt (Verordung FOM/1144/2003 modifiziert durch Verordnung FOM/1076/2006). 

 Rettungsinseln müssen jedes Jahr ab Herstellerdatum von einer vom Hersteller autorisierten Wartungsstation gewartet werden mit Ausnahme der ersten Wartung einer neuen Rettungsinsel, die erst nach den ersten zwei Jahren gewartet werden muß.

SOLAS zugelassene Rettungsinseln müssen in Zone 1 ausgerüstet sein mit der Notausrüstung nach SOLAS Pack A , in Zone 2 und 3 mit der Notausrüstung nach SOLAS Pack B. 

Grundsätzlich müssen alle vorgeschriebenen Rettungsinseln einer Konformitätsprüfung seitens der zuständigen Behörde unterzogen werden. Die Behörde erteilt danach eine Zulassung für eine bestimmte Frist.

 

Für Sportboote mit  Registrierung in Italien

Die Rettungsinsel müssen über eine italienische Zulassung verfügen. Die Wartung ist grundsätzlich alle 2 Jahre duch Wartungsstationen durchzuführen, die vom Hersteller autorisiert sein müssen. Einzige Ausnahme: Die erste Wartung der Rettungsinsel Coastal muß erst nach drei Jahren durchgeführt werden.

Grundsätzlich gelten für Sportboote unter deutscher Flagge die in Deutschland gültigen Ausrüstungsvorschriften. 

 In Italien hingegen existieren für alle Boote unter italienischer Flagge verbindliche Ausrüstungsvorschriften für das jeweilige Fahrtgebiet. Daher kann es bei Kontrollen von Booten unter deutscher Flagge durch italienische Behörden aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauslegung zu Schwierigkeiten kommen. Sogar Strafzahlungen drohen, wenn keinerlei Sicherheitsausrüstung mitgeführt wird.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sichim Sinne der guten Seemannschaft, eine angemessene Anzahl an Ausrüstungsgegenständen und Signalmitteln mitzuführen, die der Bootsgröße entspricht und dem Küstenabstand und Fahrtrevier angepasst ist.

Küstengewässer

Skipper, die den italienischen, gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang nachkommen wollen, benötigen eine Ausrüstung wie folgt:

  • Küstenabstand bis zu 300 m: keine Sicherheitsausrüstung
  • Küstenabstand bis zu 1 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher
  • Küstenabstand bis zu 3 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Rauchboje, 2 x rote Handfackel, Richtscheinwerfer, akustisches Horn
  • Küstenabstand bis zu 6 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn
  • Küstenabstand bis zu 12 sm: Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (2), rote Fallschirmsignalrakete (2), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, UKW-Sprechfunkanlage
  • Küstenabstand bis zu 50 sm: Rettungsinsel, Rettungsring, Rettungsweste, Sicherheitsleine (life belt), Lenz- bzw. Bilgenpumpe, Feuerlöscher, Mann-über-Bord Boje, Rauchboje (2), rote Handfackel (3), rote Fallschirmsignalrakete (3), Richtscheinwerfer, akustisches Horn, Kompass mit Deviationstabelle, Schiffsuhr, Barometer, Fernglas, Navigationsbesteck und -karten, UKW-Sprechfunkanlage, elektr. Positionsgeräte, Radarreflektor, Erste-Hilfe Kasten.

Rettungsringe, Rettungswesten und Sicherheitsleinen müssen für jede an Bord befindliche Person vorhanden sein. Einer der mitgeführten Rettungsringe benötigt eine Leine.
Bitte beachten Sie, dass die CE-Kennzeichnung für Rettungswesten vorliegt.

Binnengewässer

Beim Befahren der italienischen Binnengewässer, wie z.B. Gardasee oder Lago Maggiore, ist folgende Sicherheitsausrüstung (gemäß dem sog. Certificato) mitzuführen:

  • eine ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (CE-Kennzeichnung)
  • Feuerlöscher der Brandklasse B je nach Motorstärke (siehe Tabelle unten)
  • pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot)
  • eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien
  • ein Erste-Hilfe-Kasten bzw. ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten beim Einsatz als Zugboot z.B. für Wasserski, Wakeboard, Banane etc.

Handfeuerlöscher (ABC)

Motorisierte Boote unter italienischer Flagge sind zur Mitführung eines Feuerlöschers verpflichtet. Die Größe bzw. Füllmenge des Löschers richtet sich nach der Motorleistung. Das Füllmittel muss zur Löschung der Brandklasse B zugelassen sein.

ABC-Löscher sind zulässig, so lange die erforderlichen Löscheinheiten des Löschmittels B enthalten sind.

Sportboote bis 10 m Gesamtlänge
Motorleistung in kW Feuerlöscher
bis 18,4 1 x 13B
über 18,4 bis 147 1 x 21B
über 147 1 x 34B

 

Für Sportboote bis 10 m mit einer Motorisierung bis 147 kW (=200 PS) ist ein 1 kg ABC Feuerlöscher ausreichend. Dieser enthält ca. 34 Löscheinheiten für die Brandklasse B.

Sportboote über 10 m Gesamtlänge
Motorleistung in kW nahe Steuerstand nahe Motorraum nahe Kabinen
bis 18,4 1 x 13B - 1 x 13B
über 18,4 bis 74 1 x 13B 1 x 21B 1 x 13B
über 74 bis 147 1 x 13B 2 x 13B 1 x 13B
über 147 bis 294 1 x 13B 1 x 21B & 1 x 13B 1 x 13B
über 294 bis 368 1 x 13B 1 x 34B & 1 x 21B 1 x 13B
über 368 1 x 13B 2 x 34B 1 x 13B

 

Sportboote mit fest eingebauter Feuerlöschanlage im Motorraum benötigen 1 x 13B bei einer Leistung bis zu 294 kW (380 PS). Über 249 kW ist 1 x 21B Löscher erforderlich.

Signalpistolen

Für eine Signalpistole wird der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ benötigt. Die Einfuhr und Benutzung ist gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört.

Wie bewahre ich eine Signalpistole auf?

Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.

Anmeldung von Signalpistolen

Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.

 

Für Sportboote mit  Registrierung  in der Schweiz

Folgende Seenotausrüstung müssen Hochseeyachten unter Schweizer Flagge haben:

• Vorrichtung zur Ortung und Rettung von über Bord gefallenen Personen.

• drei rote automatische Handfeuerfackeln, drei Seenotraketen mit Fallschirm, zwei Rauchsignale.

• ein Signalisierspiegel.

• eine oder mehrere aufblasbare Rettungsinseln mit einem Gesamtfassungsvermögen für alle Personen an Bord und abhängig von der Art der Navigation, gemäss ISO 9650-1 (24Std.+); die Rettungsinsel muss gut zugänglich sein.

• pro Person eine Rettungsweste mit mind. 150N.

• pro Person ein Lifebelt und ein Sicherheitsgurt (evtl. mit einer Rettungsweste kombiniert).

• pro Person eine wasserdichte Lampe.

• eine Vorrichtung, die einer Person im Wasser ermöglicht, wieder an Bord zu steigen.

• fest installierte oder tragbare Beleuchtung zur Suche und Ortung einer Person im Meer (nachts).

• Bordapotheke mit Anleitung.

• Flaggen N und C.

Für Sportboote mit  Registrierung  in Portugal

In Portugal betimmt das sog. Decreto Lei No. 93/2018 die Vorschriften für die Ausrüstung von Sportbooten mit Seenotrettungsmitteln. 

Die Verordnung 1464/2002 regelt im Einzelnen die Anforderungen hinsichtlich der Ausrüstung mit Seenotrettungsmitteln. 

 

Für Sportboote mit Registrierung in Großbritannien

Die folgenden Listen umfassen wesentliche, obligatorische und empfohlene Artikel für Schiffe mit einer Länge von bis zu 13,7 Metern und über 13,7 Metern.

Empfehlungen zur Sicherheitsausrüstung für Sportboote – Schiffe bis zu einer Länge von 13,7 m

Essentiell
Rettungsweste (oder Schwimmhilfe) für alle an Bord
Sicherheitsgurte (variiert je nach Bootstyp)
Fangleine und Ersatz (variiert je nach Bootstyp)
Seefunk (UKW)
Karte(n), Almanach und Hafenhandbuch
Handpeilkompass
Handgehaltene weiße Leuchtraketen oder leistungsstarke Taschenlampe (zur Kollisionsvermeidung)
406 MHz EPIRB/PLB (variiert je nach Einsatzgebiet)
Notfackeln
Erste-Hilfe-Kasten
Rettungsinsel und Haltetasche (variiert je nach Einsatzgebiet)
Feuerlöschausrüstung
Ausrüstung zum Umgang mit einem Mann über Bord (Rettungsring, Rettungsboje usw.)
Notpinne (für Boote mit Radlenkung) (variiert je nach Bootstyp)
Ausrüstung zur Bewältigung von Wassereinbrüchen (Boiler, Bilgenpumpe, Stopfen)
Eimer (stark mit Trageband)
Notfall-UKW-Antenne für festes UKW (variiert je nach Bootstyp)
Anker und Kabel/Kette
Werkzeuge und Ersatzteile (Motor, Elektrik, Rigg, Segel)
Einstiegsleiter
Ersatztreibstoff
Wasserdichte Taschenlampen
Festmacherleinen und Fender
Messer
Pumpen- und Pannenreparaturset (für Schlauchboote)
Alternative Antriebsmittel (Ruder, Außenbordmotor usw.)
Schiffstagebuch
Genaue Uhr oder Armbanduhr

Obligatorisch
Radarreflektor
Lebensrettende Signale
Navigationslichter, Tagesformen und Tonsignalgeräte

Empfohlen
LW-Radio
Fester Steuerkompass (nachts beleuchtet)
Zeichengeräte für die Navigation (Plotter und Teiler)
Fernglas
Echolot
Protokoll
GPS/Kartenplotter
Navtex
Barometer (variiert je nach Einsatzgebiet)
Sturmsegel (für Segelyachten) (variiert je nach Einsatzgebiet)
Bootsmannsstuhl (für Segelyachten) (variiert je nach Bootstyp)
Zart
Abschleppseil
Bootshaken

In Ihrem Ermessen
MF/HF-Funk (variiert je nach Einsatzgebiet)
SSB-Radio und/oder Satellitentelefon (variiert je nach Einsatzgebiet)
Automatisiertes Identifikationssystem (AIS)
Radar
SART/ AIS SART (variiert je nach Einsatzgebiet)
Propellerschutz und Seilschneider
Treibanker und/oder Treibanker (variiert je nach Einsatzgebiet)

Empfehlungen zur Sicherheitsausrüstung für Sportboote – Schiffe über 13,7 m Länge

Essentiell
Rettungsweste (oder Schwimmhilfe) für alle an Bord
Sicherheitsgurte
Fangleine und Ersatz (variiert je nach Bootstyp)
Karte(n), Almanach und Hafenhandbuch
Handpeilkompass
406 MHz EPIRB/PLB (variiert je nach Einsatzgebiet)
Notfackeln
Erste-Hilfe-Kasten
Notpinne (für radgesteuerte Boote)
Ausrüstung zur Bewältigung von Wassereinbrüchen (Boiler, Bilgenpumpe, Stopfen)
Notfall-UKW-Antenne für festes UKW (variiert je nach Bootstyp)
Anker und Kabel/Kette
Werkzeuge und Ersatzteile (Motor, Elektrik, Rigg, Segel)
Ersatztreibstoff
Wasserdichte Taschenlampen
Festmacherleinen und Fender
Messer
Pumpen- und Pannenreparaturset (für Schlauchboote)
Alternative Antriebsmittel (Ruder, Außenbordmotor usw.)
Schiffstagebuch
Genaue Uhr oder Armbanduhr

Obligatorisch
Radarreflektor
Lebensrettende Signale
Navigationslichter, Tagesformen und Tonsignalgeräte
Seefunk (UKW)
MF/HF-Funk (variiert je nach Einsatzgebiet)
Handgehaltene weiße Leuchtraketen (zur Kollisionsvermeidung) oder leistungsstarke Taschenlampe
Rettungsinsel und Haltetasche (variiert je nach Einsatzgebiet)
Feuerlöschausrüstung
Ausrüstung zum Umgang mit einem Mann über Bord (Rettungsring, Rettungsboje usw.)
Eimer (stark mit Trageband)
Einstiegsleiter

Empfohlen
Fester Steuerkompass (nachts beleuchtet)
Zeichengeräte für die Navigation (Plotter und Teiler)
Fernglas
Echolot
Protokoll
GPS/Kartenplotter
Navtex
Barometer
Sturmsegel (für Segelyachten)
Bootsmannsstuhl (für Segelyachten)
Zart
Abschleppseil
Bootshaken

In Ihrem Ermessen
SSB-Radio und/oder Satellitentelefon
Automatisiertes Identifikationssystem (AIS)
Radar
SART/ AIS SART
Propellerschutz und Seilschneider
Treibanker und/oder Treibanker